Finanzbuchhaltung
» Anleitung und Unterstützung bei Ihrer BuchhaltungEine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich. Auf Wunsch Hol- und Bringservice der Unterlagen.
Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG übernommen.
Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.
Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG übernommen.
Zur
Zeit ist die Übernahme der laufenden Lohnabrechnungen im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG leider noch nicht
möglich. Diese kann aber bei Bedarf von einer
Buchführungshelferin bzw. einem Steuerberatungsbüro übernommen werden!