Finanzbuchhaltung

»  Anleitung und Unterstützung bei Ihrer Buchhaltung
»  Sortieren und Ordnen Ihrer Belege
»  Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle
»  Offene-Posten-Verwaltung mit Mahnwesen

Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich. Auf Wunsch Hol- und Bringservice der Unterlagen.

Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr.  3 u. 4 StBerG übernommen.


Controlling


»  Liquiditätsplanung

»  Kostenbetrachtung

»  Kalkulation und Nachkalkulation von Preisen

»  Einsparpotential aufdecken

»  Auswertungen und Statistiken, betriebswirtschaftliche Auswertungen

Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.

Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr.  3 u. 4 StBerG übernommen.



laufende Lohnabrechnung

Zur Zeit ist die Übernahme der laufenden Lohnabrechnungen im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG leider noch nicht möglich. Diese kann aber bei Bedarf von einer  Buchführungshelferin bzw. einem Steuerberatungsbüro übernommen werden!



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